Ende Juli juckt es viele in den Fingern, endlich zur Heckenschere zu greifen. Aber Vorsicht: Zwischen 1. März und 30. September gilt laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz ein Schnittverbot für den radikalen Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen – wegen der Vogelbrutzeit. Wir befinden uns aktuell mitten in dieser Sperrfrist. Was gerade trotzdem erlaubt ist Ein […]
Ende Juli juckt es viele in den Fingern, endlich zur Heckenschere zu greifen. Aber Vorsicht: Zwischen 1. März und 30. September gilt laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz ein Schnittverbot für den radikalen Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen – wegen der Vogelbrutzeit. Wir befinden uns aktuell mitten in dieser Sperrfrist.
Ein schonender Form- und Pflegeschnitt bleibt ganzjährig möglich – er darf nur den Zuwachs des laufenden Jahres entfernen, nicht ins alte Holz gehen. Kein „Auf-den-Stock-Setzen“, keine Rodung, keine radikale Verjüngung.
Verstöße können teuer werden: In schweren Fällen sind Bußgelder bis zu 100.000 € möglich.
Unser Hausmeisterservice kennt die Regeln und schneidet deine Hecke regelkonform – auch jetzt im Sommer.
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Hinweis: Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.